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   BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93   

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BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93 (https://dejure.org/1994,9103)
BSG, Entscheidung vom 03.11.1994 - 13 RJ 15/93 (https://dejure.org/1994,9103)
BSG, Entscheidung vom 03. November 1994 - 13 RJ 15/93 (https://dejure.org/1994,9103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Anforderungen an die Gewährung von Rente wegen Berufsunfähigkeit - Voraussetzungen für das Vorliegen von Streckungstatbeständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluß vom 8. April 1987 (BVerfGE 75, 78) seine Rechtsprechung bestätigt, daß die in der deutschen Rentenversicherung erworbenen Anwartschaften den Schutz des Art. 14 GG genießen.

    Das BVerfG stellt in der genannten Entscheidung zunächst fest, daß die Einführung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen in § 1246 Abs. 2a RVO nF (für Inländer) keinen Totalentzug des Eigentums an einer vorher begründeten Anwartschaft bewirke; es werde lediglich eine zusätzliche Beitragsentrichtung zugemutet, die unter dem Gesichtspunkt zulässiger Festlegung von Inhalt und Schranken des Eigentums zu prüfen sei (vgl BVerfGE 75, 78, 97).

    Man wird deshalb bereits an dieser Stelle den Schluß ziehen dürfen, daß ohne das Recht zur freiwilligen Beitragsentrichtung die Befugnisse des Gesetzgebers zur Festlegung der Schranken des Eigentums überschritten wären (so auch BVerfGE 75, 78, 103).

    Das BVerfG begründet dann, warum sich der Gesetzgeber im Rahmen seiner Befugnis gehalten hat, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen (Abwägung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; vgl BVerfGE 75, 78, 97 ff): Die Regelung sei durch Gründe des öffentlichen Wohls gerechtfertigt.

    Ziel dieser zusätzlichen Anforderung waren die Stabilisierung der Finanzentwicklung in der Rentenversicherung durch Einschränkung der Anspruchsberechtigten, die Stärkung des Lohnersatzcharakters der BU- und EU-Renten sowie der Gedanke der Solidarität der Pflichtversicherten (vgl hierzu BVerfGE 75, 78, 89 ff, 98 f mwN).

    Seinem Beschluß vom 8. April 1987 (BVerfGE 75, 78, 104) ist lediglich zu entnehmen, daß für Versicherte, die in Deutschland lebten, der Mindestbeitrag zur Erhaltung des Anspruchs auf Versichertenrente unter Berücksichtigung der mit der Regelung verfolgten Zwecke zumutbar war.

  • BSG, 16.11.1993 - 4 RA 38/92

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit eines im Ausland lebenden Deutschen -

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird in dieser Bestimmung der Bezug einer deutschen Rente vorausgesetzt (vgl BSG, Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 38/92 -, Umdr S 7; BSG, Urteil vom 23. März 1994 - 5 RJ 24/93 -, Umdr S 2, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    die gem § 1246 Abs. 2a Satz 2 RVO nF bei der Bemessung des Rahmenzeitraums von 60 Kalendermonaten nicht mitgezählt werden, sind gerade nicht Beitragszeiten gleichgestellt, sondern erweitern nur den zeitlichen Rahmen für die Anrechnung von Beitragszeiten bei der Erfüllung besonderer versicherungsrechtlicher Voraussetzungen (vgl auch zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich : BSG, Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 38/92 - Umdr S 9f).

    Die Berücksichtigung von in Jugoslawien entrichteten Pflichtbeiträgen bei der Erfüllung des Belegungserfordernisses ist deshalb, soweit ersichtlich, auch unumstritten (vgl BSG, Urteil vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 -, Umdr S 5; allg auch Schuler, Das Internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1988, S 544; zweifelnd zum Deutsch-Österreichischen Sozialversicherungsabkommen: BSG, Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 38/92 -, Umdr S 8 f).

    Allerdings hat der 4. Senat des BSG in einer nicht tragenden Randbemerkung seines Urteils vom 16. November 1994 - 4 RA 38/92 - angedeutet, es müsse hier möglicherweise zwischen Beiträgen zur Entstehung des Anspruchs und Beiträgen zur Erhaltung des Anspruchs unterschieden werden.

  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93
    Ähnlich verhält es sich mit dem Beschluß des BVerfG vom 26. Juni 1979 (BVerfGE 51, 356 [BVerfG 26.06.1979 - 1 BvL 10/78]), der die Frage betrifft, ob Ausländern im Ausland durch das Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972 übergangslos die Möglichkeit genommen werden durfte, eine freiwillige Weiterversicherung fortzusetzen.

    Im übrigen erschiene es unzumutbar, wenn Jugoslawen ihre Heimat verlassen müßten, nur um erworbene Anwartschaften sichern zu können (vgl dazu allg BVerfGE 51, 356, 365) [BVerfG 26.06.1979 - 1 BvL 10/78].

    Ihnen gegenüber ist nach Auffassung des erkennenden Senats auch ein besonderer Vertrauenstatbestand gegeben (zur Bedeutung des Vertrauensschutzes im Bereich der Sozialversicherung vgl allg BVerfGE 51, 356, 363) [BVerfG 26.06.1979 - 1 BvL 10/78], der es erwarten ließ, daß der deutsche Gesetzgeber bei Änderungen des Rentenrechts - zumindest soweit sie das Eigentum an Anwartschaften betreffen - auf die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten dieses Personenkreises, welche maßgeblich durch die Verhältnisse in Jugoslawien bestimmt werden, Rücksicht nehmen würde.

  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93
    Das Eigentum darf auch nicht als "Faustpfand" für den Abschluß von Sozialversicherungsabkommen verwendet werden (vgl BVerfGE 51, 1, 23 ff).

    Der dem Beschluß des BVerfG vom 20. März 1979 (BVerfGE 51, 1) zugrundeliegende Sachverhalt unterscheidet sich wesentlich von dem hier vorliegenden.

  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93
    Aus einer Verletzung der allgemeinen Informationspflicht des § 13 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) erwächst der einzelnen Versicherten grundsätzlich kein Herstellungsanspruch (vgl BSGE 67, 90 = SozR 3-1200 § 13 Nr. 1).

    Aus unzureichender Wahrnehmung der allgemeinen Informationspflicht iSd § 13 SGB I vermag die einzelne Versicherte keine Rechte herzuleiten (vgl BSG SozR 3-1200 § 13 Nr. 1).

  • BSG, 23.03.1994 - 5 RJ 24/93

    Rentenversicherung - Berufsunfähigkeit - Ausländische Rente - Rentenbezugszeit -

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird in dieser Bestimmung der Bezug einer deutschen Rente vorausgesetzt (vgl BSG, Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 38/92 -, Umdr S 7; BSG, Urteil vom 23. März 1994 - 5 RJ 24/93 -, Umdr S 2, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Wie das BSG bereits entschieden hat, enthält das DJSVA keine Bestimmung über eine Gleichstellung von Rentenbezugszeiten; die im Abkommen enthaltenen Regelungen über die Gleichstellung der Staatsangehörigen (Art. 3), des Aufenthalts (Art. 4) und der Versicherungszeiten (Art. 25) können auch nicht in diese Richtung erweiternd ausgelegt werden (vgl BSG, Urteil vom 23. März 1994 - 5 RJ 24/93 -, Umdr S 9; ebenso Bayer LSG, Breithaupt 1991, 400, 407 f; Koch/Hartmann, Die Rentenversicherung im SGB, Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht, Jugoslawien/Abkommen vom 12. Oktober 1968, Art. 25 Anm 3, 4; allgemein auch Baumeister, RV 1987, 234, 237).

  • BSG, 09.02.1993 - 12 RK 28/92

    Rentner - Versicherungspflicht - Befreiung - Fristversäumnis

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93
    Ein solcher Anspruch könnte nur dann in Betracht kommen, wenn die Bevölkerung falsch oder irreführend informiert worden wäre (vgl BSG SozR 3-1300 § 27 Nr. 3 S 5).

    Insbesondere kann sie nicht darauf gestützt werden, daß die zur Aufklärung der Bevölkerung verbreiteten Informationen die Klägerin nicht erreicht hätten (vgl BSG SozR 3-1300 § 27 Nr. 3 S 5f).

  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92

    Jugoslawien - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93
    In anderen Verfahren (zB 13 RJ 69/92) wird jedoch von Fällen berichtet, in denen diese Möglichkeit erkennbar war.
  • BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 20/93

    Rentenversicherung - Beitragsnachentrichtung - Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93
    Die Berücksichtigung von in Jugoslawien entrichteten Pflichtbeiträgen bei der Erfüllung des Belegungserfordernisses ist deshalb, soweit ersichtlich, auch unumstritten (vgl BSG, Urteil vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 -, Umdr S 5; allg auch Schuler, Das Internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1988, S 544; zweifelnd zum Deutsch-Österreichischen Sozialversicherungsabkommen: BSG, Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 38/92 -, Umdr S 8 f).
  • BSG, 18.02.1992 - 5 RJ 56/90

    Bezug einer polnischen Rente als Dehnungstatbestand nach § 1248 Abs. 2 S. 3 RVO

    Auszug aus BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93
    Abkommen sind in erster Linie aus ihrem Wortlaut und aus ihrem Sachzusammenhang heraus auszulegen (vgl SozR 6480 Art. 1 Nr. 1, S 2 mwN; BSG SozR 3-6710 Art. 4 Nr. 5, S 18).
  • BFH, 26.04.1963 - III 237/58 U

    Heranziehung von Ausländern zur Vermögensabgabe - Verfassungsmäßigkeit der

  • BSG, 27.01.1994 - 5 RJ 76/92

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit - Erfordernis

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

  • BSG, 26.10.1989 - 12 RK 44/88

    Nachentrichtung von freiwilligen Beiträgen durch israelische Staatsangehörige

  • BSG, 30.04.1975 - 12 RJ 200/74

    Abkommen über Soziale Sicherheit - Spanien - Beitragserstattungsanspruch -

  • LSG Bayern, 21.06.1990 - L 16 Ar 968/88

    Arbeitslosigkeit in Jugoslawien ; Aufschubtatbestand

  • BSG, 27.02.1991 - 5 RJ 90/89

    Meldung beim Arbeitsamt für Anerkennung von Arbeitslosigkeit als Ausfallzeit

  • BSG, 10.09.1971 - 5 RKn 71/69

    Arbeitslosigkeit - Arbeitsvermittlung - Verfügbarkeit des Arbeitssuchenden -

  • EuGH, 09.07.1975 - 20/75

    d'Amico / Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz

  • BSG, 02.11.1983 - 11 RA 82/82

    Ausfallzeittatbestand - Hochschulausbildung - Ausbildung - Ausbildungseinrichtung

  • BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

    Mit seiner vom LSG zugelassenen Revision rügt der Kläger Verletzungen der §§ 1246, 1247 RVO, des Art. 2 § 6 Abs. 2 Satz 1 ArVNG sowie der §§ 43, 44, 241 SGB VI. Dazu trägt er im wesentlichen vor: Das LSG habe entgegen der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Bundessozialgericht [BSG], Urteile vom 3. November 1994 - 13 RJ 69/92, 13 RJ 63/92, 13 RJ 15/93) nicht geprüft, ob Art. 14 des Grundgesetzes (GG) verletzt sei.
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